Nationales Meldeamtsregister

Auch das Meldeamt der Gemeinde Altrei ist dem Nationalen Register der Wohnbevölkerung (ANPR) beigetreten....

Veröffentlichungsdatum:

29.09.2021

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Auch das Meldeamt der Gemeinde Altrei ist dem Nationalen Register der Wohnbevölkerung (ANPR) beigetreten.

Ab sofort sind die Meldeamtsdaten in der nationalen Registerdatenbank gespeichert und stehen zur Einsicht zur Verfügung, ohne dass man sich direkt an den Schalter des Meldeamtes wenden muss.

Sie müssen auch nicht mehr ins Meldeamt gehen, um sich die einfachen Bescheinigungen (Wohnsitz, Familienbogen, Geburt usw.) ausstellen zu lassen; mit der Selbstbescheinigung entfällt auch die Entrichtung der Stempelsteuer von 16,00 € für meldeamtliche Bescheinigungen.

Zugriff auf das ANPR-System www.anpr.interno.it (servizi al cittadino) erhält man über die aktivierte Gesundheitskarte/Bürgerkarte, den Nationalen Dienste-Ausweis, die aktivierte elektronische Identitätskarte oder der SPID (digitale Identität). Über dieses Online-Portal können verschiedene Selbstbescheinigungen ausgedruckt werden. 

Seit dem 15. September 2020 (Art. 30 bis Gesetzesdekret 76/2020) sind nicht nur öffentliche Ämter und die Konzessionäre und Betreiber von öffentlichen Diensten (z.B. SEAB), sondern auch PRIVATE wie Banken, Versicherungsunternehmen, Patronate, Sportverbände, Arbeitgeber, usw. verpflichtet, Selbstbescheinigungen anstelle der entsprechenden Bescheinigungen zu akzeptieren.

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Zuletzt aktualisiert: 23.04.2024, 15:59 Uhr

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