Geschichte Altreis Teil 2

Antereu, heute Altrei, wird als Siedlung erstmals im Jahre 1321 urkundlich erwähnt. Damals verlieh der Landesfürst von Tirol, Herzog Heinrich, dem Gottschalk (Gotschalk oder Gottschlin) von Bozen, seinem Pfleger der Gerichtsherrschaft Enn, das Recht, in der Grafschaft Fleims in der Gegend Antereu zehn Höfe zu roden und über deren Bauleute weiterhin die Gerichtsbarkeit auszuüben. Da damals das ganze Fleimstal, das sonst auch politisch dem Hochstift oder Fürstentum Trient unterstand, von den Tiroler Landesfürsten besetzt war, konnte Herzog Heinrich eine solche Verfügung treffen. Gottschalk (Gotschalk) hat wohl die Bauleute für die neuen Höfe in Antereu aus einer anderen Gegend von Deutschtirol herbeigezogen. Die von früheren Historikern geäußerte Meinung, daß Altrei von Langobarden, die ihre germanische Sprache bewahrt hätten, schon zu Beginn des Mittelalters besiedelt worden sei, ist daher kaum richtig.
In den "Archivberichten aus Altrei und Truden" von Franz Huter (Veröffentlichung des Museum Ferdinandeum in Innsbruck) ist folgender Text einer Urkunde über Altrei abgedruckt: "1321 Juli 24, Gries. - Kg. Heinrich von Böhmen begnadet in Ansehung besonderer Verdienste seinen Getreuen Gotschalk, Richter in Enna, damit, daß er in comitatu Flemis in loco dicto Antereu iacente in medio inter Cauerlon et Castel 10 Höfe anlegen darf, deren Bauleute (coloni) von allen Diensten, Steuern und Abgaben (ab omnibus servitiis, collectis et steuris) für immer frei sein sollen. Außerdem übergibt er ihm die Gerichtsbarbeit über diese Bauleute, exceptis maleficiis, que poenam mortis inducunt, welche Gerichtsbarkeit den landesfürtlichen Richtern vorbehalten bleiben soll. Perg. Kopie des kais. Notars und Vikars des comitatus Castelli Lemarum Alexander f. d. Cypriani Bozetta de Moena nach der von presbyter Vdalricus Thomai ecclesiae cathedralis Tridentinae capellanus eiusdemque illustrissimi et reverendissimi capitui cancelarius ac publ. pontificia et cesarea aucthoritatibus not. gefertigten Koipie im Trienter Kapitelarchiv."
Seit 1400 wird in deutschen Schriften für Antereu "Altrew" geschrieben, in lateinischen "Anterivum" oder "Altaripa".
Im Urbar der Grafschaft Tirol von 1406, fol. 200, wird als Zubehör des Kastens (des Urbaramtes) zu Enne für Altrew eine ganze Reihe von Hof-, Flur- und Beinamen deutscher Sprachwurzel und Formung angeführt und ebenso in dem besonderen Urbar der Herrschaft Enn von 1610.
Urkunden ganz in deutscher Sprache sind für die Leute aus Altrei in den Verfachbüchern des Gerichtes Enn oder Neumarkt seit 1524 fortlaufend enthalten, und zwar in eigenen Abschnitten zusammen mit den Urkunden für die Gemeinde Aldein.
Eine Beschreibung der Grenzen der Gemeinde Altrei aus dem 16. Jahrhundert, die in deutscher Sprache abgefaßt ist und die im Archiv des Hochstifts Trient, Akten II, 2 (Fleims) vor seiner Ablieferung an die italienische Regierung vorgefunden worden sind, nennt folgende Örtlichkeiten: Sariolpach, Evespach (Avisio), Valgasserpach, Caverlan (Capriana), Hukender Stein, Horn, Zys, Campen.
Im Jahre 1779 machte Kaiserin Maria Theresia als Landesfürstin von Tirol mit dem Bischof von Trient einen Gebietstausch. Sie gab ihm die Gemeinde Altrei und das Gericht Castel im Fleimstal, die bisher unmittelbar zu Tirol gehört hatten, und erhielt dafür das wertvollere Gebiet des Marktes Tramin im Etschtale. Als im Jahre 1803 das geistliche Fürstentum Trient wie alle anderen im römisch-deutschen Reiche aufgehoben wurde, wurde dessen Gebiet und damit auch das Fleimstal mit dem Lande Tirol unmittelbar vereinigt, und zwar als eigener Gerichtsbezirk Cavalese innerhalb des Kreises Trient.
Altrei hatte ein eigenes Gericht, nur über Leben und Tod durfte dies nicht entscheiden. Das alte Gerichtshaus besteht heute noch, es steht in der Gottschalkstraße Nr. 4, ein niedriger quadratischer Trum gibt ihm etwas vom Aussehen eines Ansitzes. Es handelt sich um den Hof am Ort, welcher heute im Besitze des Familie Werth ist.

Zugehörigkeit und Gebietshoheit

Während des Faschismus', von Jänner 1926 bis zum 08.09.1943, war die Gemeinde Altrei nur mehr eine Fraktion der Gemeinde Capriana (Provinz Trient) - der Gemeinde Capriana zugeordnet mit kgl. Dekret Nr. 1689 vom 11.09.1925. Vom 08.09.1943 bis zum 30.05.1945 war die Altrei eine selbständige Gemeinde in der Provinz Bozen. Vom 30.05.1945 bis zum 06.05.1947 war Altrei wiederum eine Fraktion der Gemeinde Capriana (Provinz Trient). Mit "Decreto Legislativo" Nr. 446 vom 06.05.1947 wurde Altrei wieder eine eigenständige Gemeinde, jedoch der Provinz Trient zugeordnet. Mit dem Verfassungsgesetz Nr. 5 vom 28.02.1948 (Gesetzesanzeiger der Republik Italien vom 13.03.1948), welches mit 14.03.1948 in Kraft getreten ist, wurde Altrei dann der Provinz Bozen zugeordnet und daran hat sich bis heute nichts mehr geändert. (Siehe beiliegenden Auszug aus dem Verfassungsgesetz Nr. 5/48).

Die Entstehung des Ortsnamens

Altrei: 1321 Antereu, 1406 Altrew, 1423 Anterew, 1460 Anterui, 1475 Altreu, 1600 Althreu, 1817 Antrivo, 1885 Altrei/Anterivo - Mundartlich Fåltrúi

Aus dem romanischen ANTE + RIU (Nebenform von RIVU) "vor dem Bach", hier ehe jenseits des Baches. Das IU ist mit mhd. iu aus germ. eu zusammengefallen und entwickelte sich im deutschen munde lautgesetzlich zu ma. ui. Die Bewahrung des vordeutschen Akzentes deutet auf Eindeutschung erst nach der Jahrtausendwende. Das F der ma. Lautung ist das angefügte Umstandswort durch Verschmelzung von auf mit dem Namen.

Guggal: (eine Fraktion der Gemeinde Altrei): 1406 hof Kukal, 1463 Wolfl de Gugkal, 1885 Guggal, 1923 Guggal, 1940 Guggal (scheint im Reg.decr. 800 und in Tolomeis Prontuario nicht auf) - mundartlich Gguggål - Kanzleilatein.-alis-Ableitung vom Übernamen Gugg, Gugger "Kuckuck"; Guggal(is), dem Gugg gehörig.

Eben: (eine Fraktion der Gemeinde Altrei): 1410 hof in der Eben, weitere ältere Schreibungen liegen nicht vor; 1885 Eben, 1923 Eben (scheint im Reg.decr. 800 nicht auf), 1940 Eben (findet sich in Tolomeis Prontuario nicht) - mundartlich Ebn - Bedeutung: "auf der Ebene". Aus der Dativ-Pluralform Ebenen mit altbair. lautgesetzlichem Abfall des -en; deutsche Ortsnamennormalendung wie in Stegen, obwohl nur ein Steg da ist, Platten obwohl die so benannte Siedlung nur auf einer Platte liegt usw.
(Quelle: "Die Ortsnamen Südtirols und ihre Geschichte" von Egon Kühebacher")

 

Alles aus anderen Bereichen

Ergebnisse: 0